Kolumne mit Prof. Dr. Thomas Deelmann: „Zweieinhalb Fragen zu…der aktuellen Consulting-Ausschreibung des Wirtschaftsministeriums“

In der Kolumne „Zweieinhalb Fragen zu…“ gibt der „Consulting-Professor“ Thomas Deelmann Einblicke zu aktuellen Themen oder generellen Trends im Beratungsmarkt. Zugespitzt und auf den Punkt.


Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen schließen und gerät damit in den Fokus der Öffentlichkeit. Was ist hier geschehen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat kürzlich ein Vergabeverfahren für „Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung des Bundesministeriums“ gestartet. Zunächst sucht das Ministerium für zwei Jahre Unterstützung in vier Bereichen: Organisationsgestaltung und -entwicklung, Prozesssteuerung und -management, Ressourcenallokation und Effizienzgewinne sowie Beratung zu operativ-inhaltlichen Aspekten der wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung und Umsetzung. Die Vertragslaufzeit kann dann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Insgesamt wird ein Beratungsbedarf von 9.000 Stunden pro Jahr prognostiziert. Auf die Partner-Ebene entfallen etwa 20 bis 25 Prozent, auf eine sogenannte „Senior Associate“-Ebene 40 bis 50 Prozent und auf eine „Associate“-Ebene 20 bis 30 Prozent. Die 9.000 Stunden entsprechen rund 5,5 Vollzeit-Beratern und Der Spiegel rechnet hierfür mit Kosten von mindestens zwei Millionen Euro.

In der Privatwirtschaft werden laufend Rahmenvereinbarungen über Beratungsleistungen geschlossen. Ist das im öffentlichen Sektor so ungewöhnlich, dass etwa das Nachrichtenmagazin Der Spiegel an der einen oder anderen Stelle darüber berichtet und andere Medien aufspringen?

Nein, überhaupt nicht – im Gegenteil: Das Bundesinnenministerium etwa bietet über sein Bundesverwaltungsamt eine Reihe von Rahmenverträgen an, die sehr ähnliche Inhalte abdecken und auf die Bundesbehörden zugreifen können. Es stellt sich die Frage, ob diese Doppelarbeit wirklich notwendig ist. Die grundsätzliche Kritik richtet sich gegen den vierten der vorhin genannten Bereiche: die Auslagerung von ministeriellen Kernaufgaben an Externe, die weder demokratisch legitimiert noch in einem für die Aufgabe angemessenen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Neben diesem Aspekt der Governance gibt es weitere kritische Punkte auf der operativen Ebene. Drei davon möchte ich kurz skizzieren: Erstens sind die angefragten Hierarchiestufen nur begrenzt aussagekräftig, weil ihnen konkrete Zuschreibungen, Eigenschaften oder Kriterien fehlen. Denn wenn nicht spezifiziert wird, wer oder was ein „Senior Associate“ ist, lassen sich die Angebote später nur schwer vergleichen.

Dann wirkt das Verfahren wie ein Schnellschuss, der potenzielle Anbieter unvorbereitet getroffen hat. Die festgesetzte Teilnahmefrist betrug zunächst zwei Wochen inklusive der Osterfeiertage und wurde dann nachträglich auf einen Monat ausgedehnt. Die Vermutung liegt nahe, dass Beratungsfirmen kritisch reagiert haben, so dass das Ministerium die Frist verlängert hat.

Und drittens sollen sich die Berater de facto weitgehend selbst steuern. In der Leistungsbeschreibung wird verlangt, dass der Auftragnehmer ein effizientes Vertragscontrolling sicherstellt. Die Regelung deutet einerseits darauf hin, dass viel guter Wille vorhanden ist – schließlich wird das Controlling mitgedacht. Andererseits scheinen die spezifischen Risiken nicht ausreichend berücksichtig zu sein. Es ist aus Sicht der Beratersteuerung hochproblematisch, dass Auftragnehmer sich selbst kontrollieren und keine ausreichend erkennbare Auftraggeberkontrolle vorgesehen ist.

Das klingt alles vergleichsweise unrund. Aber mit Blick auf das Volumen: 9.000 Stunden sind für einen Rahmenvertrag nicht viel. Gibt es nicht größere Herausforderungen und sehen wir hier vielleicht einen sprichwörtlichen Sturm im Wasserglas?

Im Gegenteil: Die Kritik ist nicht grundlos, sondern verweist auf strukturelle Schwächen im Umgang mit externer Beratung.


Prof. Dr. Thomas Deelmann © privat

Thomas Deelmann ist Professor für Management und Organisation an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein-Westfalen. Nach einer Verwaltungsausbildung und Wirtschaftsstudium arbeitet und forscht er seit über 20 Jahren als, für, mit und über Berater – in einem internationalen Beratungskonzern, als Beratungseinkäufer in einem DAX-Unternehmen, Projektleiter, Auftraggeber von Beratungen, Betroffener von Consulting-Projekten, Inhouse- und freier Consultant sowie in der Lehre und Forschung zur Unternehmens- und Verwaltungsberatung.

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